Scheidung! Was passiert mit unserer Immobilie?

Auch wenn es ein bekannter deutscher Schlager anders verlauten lässt, so brechen nicht nur Marmor, Stein und Eisen, sondern auch so manche Ehe. Statistisch gesehen wird in Deutschland jede dritte eingetragene Lebensgemeinschaft geschieden, auch wenn eine Scheidung für verliebte Paare lange Zeit ein Ding der Unmöglichkeit zu sein scheint. 

Umso hilfloser fühlen sich beide Partner dann, wenn die Ehe plötzlich doch am Ende ist. Eine Scheidung hinterlässt oft nicht nur emotionale Wunden, sondern ebenso viele organisatorische Herausforderungen. 

Diese Herausforderungen beinhalten unter anderem mögliche Unterhaltszahlungen des einen Partners an den anderen, die Frage um das Sorgerecht bei gemeinsamen Kindern und auch die Frage, was mit einer gemeinsam genutzten Immobilie nach der Scheidung geschehen soll.

Solche Immobilien werden als „Scheidungsimmobilien“ bezeichnet. 

Welche Möglichkeiten es für die getrennten Eheleute gibt, mit einer solchen Immobilie nach der Scheidung zu verfahren, erfahren Sie in diesem Artikel. 

Zum Ende des Artikels werden Sie zudem verstehen, warum Sie sich bei allen Belangen rund um eine Scheidungsimmobilie an einen erfahrenen Makler wenden sollten.

Die Scheidungsimmobilie vermieten oder verkaufen?

Im Falle einer Scheidung ergeben sich viele Fragen. 

Während sich bewegliche Güter leicht aufteilen lassen – ein Partner erhält das Schlafzimmer, der andere die Küche – ist dies bei einer gemeinsam genutzten Immobilie deutlich schwieriger. 

Die grundsätzliche Frage, die sich stellt: Soll die Immobilie gemeinsam vermietet oder verkauft werden? 

Die richtige Antwort auf diese Frage ist vom individuellen Fall sowie verschiedenen Faktoren abhängig.

Unabhängig davon, ob man sich am Ende für einen Verkauf oder eine gemeinsame Vermietung der Immobilie entscheidet: Überstürzen sollte man diese Entscheidung nicht. 

Sind ein paar Monate ins Land gezogen, sieht man bestimmte Dinge objektiver und kann besonnener mit dieser wichtigen Entscheidung umgehen. 

Häufig findet sich dann eine Lösung, die im Trennungsstress nicht denkbar war.

Der Verkauf der Scheidungsimmobilie bedeutet einen klaren Schnitt

In vielen Fällen ist die gemeinsame Immobilie für einen der Partner allein zu groß oder zu teuer. 

Wenn sich die Eheleute dazu entscheiden, die Immobilie zu verkaufen, bedeutet dies auch räumlich eine klare Trennung für beide Parteien. 

Im Anschluss an den Verkauf können beide Partner einfacher mit der Vergangenheit, die mit der gemeinsam genutzten Immobilie verbunden ist, abschließen. Somit werden beide Eheleute nicht an die gemeinsame Zeit in der genutzten Immobilie erinnert, was unnötigen emotionalen Ballast vermeidet. 

Weiterhin von Vorteil ist an einem Verkauf der Scheidungsimmobilie, dass schnell eine größere Summe Geld vorhanden ist. Diese lässt sich von beiden Partnern beispielsweise dazu nutzen, sich eine neue Immobilie anzuschaffen, die preislich im Budget liegt und auch von der Größe auf die neue Lebenssituation zugeschnitten ist.

Wenn die Immobilie verkauft werden soll, müssen unter Umständen vorhandene Kredite abgelöst sowie eine Vorfälligkeitsentschädigung an den Kreditgeber entrichtet werden. Die Höhe hierbei ist von verschiedenen Faktoren abhängig. 

Je nach Marktsituation kann es daher ratsam sein, den Verkauf noch hinauszuzögern, um den bestmöglichen Gewinn beim Verkauf zu erzielen.

Die Vermietung einer Scheidungsimmobilie: Altersvorsorge mit Pflichten

Häufig verspricht die Vermietung einer Scheidungsimmobilie attraktive Renditen in Form von Mieteinnahmen. 

Beide Ehepartner können sich dabei über eine bestimmte monatliche Summe freuen, die sie beispielsweise für die Altersvorsorge nutzen können.

Die Vermietung einer Scheidungsimmobilie kann auch Sinn machen, wenn sie später an gemeinsame Kinder vererbt werden soll. 

Die Vermietung einer Scheidungsimmobilie kann auch Sinn machen, wenn sie später an gemeinsame Kinder vererbt werden soll. 

Nicht unterschätzen sollte man jedoch den Verwaltungsaufwand, der mit der Vermietung einer Immobilie verbunden ist. Ebenso müssen beide Eigentümer dazu bereit sein, gemeinsam an einem Strang zu ziehen und einvernehmliche Entscheidungen zu treffen.

Wie soll es in Sachen Finanzierung weitergehen?

Immobilienkredite besitzen häufig eine Laufzeit von 20 oder 25 Jahren. Im Falle einer Scheidung sind sie daher oftmals noch nicht vollständig abbezahlt. 

Hier gilt es dann zu klären, wie es mit der Finanzierung weitergehen soll. Abhängig davon, ob die Immobilie vermietet oder verkauft werden soll, sind verschiedene Optionen möglich.

Vorzeitige Ablösung des Kredites und Haftungsfragen

Wenn die Immobilie von beiden Eheleuten gemeinsam angeschafft wurde, sind in der Regel auch beide Ehegatten im Darlehensvertrag aufgeführt.

Sollte dem so sein, haften beide jeweils für die gesamte Darlehenssumme und nicht jeder für die Hälfte, wie vielfach angenommen wird. 

Wenn die Immobilie verkauft und der Kredit mit dem Gewinn abgelöst wird, erhebt die Bank häufig eine Vorfälligkeitsentschädigung. Die Höhe hierbei ist unter anderem von der Kreditsumme und der verbleibenden Laufzeit abhängig.

Wenn die getrennten Eheleute nur kurz in der gemeinsamen Immobilie gelebt haben, muss unter Umständen auch eine Spekulationssteuer abgeführt werden. Die Höhe dieser Steuer fällt unterschiedlich aus und bedeutet im schlimmsten Fall ein herbes Minusgeschäft für die getrennten Eheleute.

Ein erfahrener Makler kann den Besitzern dabei helfen, die richtige Entscheidung zum geeigneten Zeitpunkt zu treffen, um unnötige Kosten zu vermeiden und finanziell das Optimum aus der Situation herauszuholen.

Immobilie übertragen oder weiterhin nutzen?

Manchmal entscheiden sich getrennte Paare dazu, die gemeinsame Immobilie nach erfolgter Scheidung an den Partner zu übertragen oder zu vermieten.

Im Falle einer Vermietung läuft die Finanzierung wie gewohnt weiter und kann durch die Mieteinnahmen bedient werden. 

Wenn sich ein Partner dazu entscheidet, die Immobilie allein zu übernehmen, zahlt er den anderen Partner aus und entlässt ihn aus dem Darlehensvertrag.

 Sollte dies der Fall sein, ist der neue Alleineigentümer in der Pflicht, der Bank glaubhaft zu vermitteln, dass er in der Lage ist, den Kredit allein zu begleichen.

Warum die Unterstützung durch einen Makler bei einer Scheidungsimmobilie hilfreich ist

Oftmals können Eigenheimbesitzer nur sehr schwer den richtigen Wert ihrer Immobilie einschätzen. 

In der Folge kommt es dazu, dass sie den angestrebten Verkaufspreis zu hoch ansetzen, wodurch mögliche Käufer natürlich abgeschreckt werden. Andererseits kann ein zu niedrig eingeschätzter Immobilienwert ein Verlustgeschäft für den Verkäufer bedeuten – oder aber eine wahre Flut an Interessenten.  

Zusätzlicher Stress für die Noch-Eheleute, die angesichts der laufenden oder kürzlich erfolgten Scheidung den Kopf sicherlich woanders haben als beim Immobilienverkauf.

Daher ist es empfehlenswert, einen Fachmann in Form eines Immobilienmaklers zur Hand zu haben, der sich sehr gut mit den Immobilienpreisen in der jeweiligen Region für die Scheidungsimmobilie auskennt.

Ein Immobilienmakler bietet sämtliche Leistungen aus einer Hand

Wenn es um den Verkauf oder die Vermietung einer Scheidungsimmobilie geht, ist mehr zu tun als lediglich ein paar Schnappschüsse der Scheidungsimmobilie ins Internet zu stellen und auf zahlungsfähige Mieter oder Käufer zu warten. 

Beispiele gefällig? 

Jede Immobilie benötigt mittlerweile einen Energieausweis, den der Verkäufer dem Kaufinteressenten vorlegen muss. Darüber hinaus ist es wichtig, einen gültigen Kaufvertrag zu erstellen und von einem Notar beglaubigen zu lassen. Unterstützung bei diesen vielen Aufgaben verspricht ein erfahrener Immobilienmakler, der den Verkäufer bzw. Vermieter mit seinem Know-how entlastet. 

Die Fülle an Aufgaben, die von einem Immobilienmakler übernommen werden, beginnt beim Erstellen eines aussagekräftigen Exposés, beinhaltet das Schalten von Anzeigen in Offline- und Onlinemedien und endet bei der Schlüsselübergabe. 

Darüber hinaus steht ein Immobilienmakler auch bei allen Fragen rund um das Thema Scheidungsimmobilie jederzeit mit seinem Fachwissen zur Verfügung.

Fazit

Ob nun Eigentumsübertragung, Vermietung oder Verkauf: Als Immobilienmakler in Lingen sind wir Fachleute, die dabei helfen, unnötige Kosten zu vermeiden und eine optimale Lösung für die Finanzierung einer Scheidungsimmobilie zu finden. 

Auch wenn die Ehe geschieden sein mag, kommen beide Eheleute mit Hilfe eines neutralen Immobilienmaklers zumindest finanziell mit einem „blauen Auge“ aus der gescheiterten Ehe heraus.

Haben Sie Fragen zu diesem Beitrag?

Oder wollen Sie Ihr eigenes Anliegen mit uns besprechen?

Dann vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch mit uns. 

Rufen Sie uns an unter Telefon +49 (0)591 6104573 oder senden Sie uns Ihr Anliegen mit dem Kontaktformular.

Wir melden uns auf jeden Fall und freuen uns auf Sie.

de_DE

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen", um Ihnen das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung Ihrer Cookie-Einstellungen weiter verwenden oder Sie hier auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich ausdrücklich einverstanden. Wir nutzen Cookies auf dieser Webseite, die für die einwandfreie Funktionalität einiger Teile dieser Webseite notwendig sind. Diese Cookies wurden entwickelt, um Ihnen als Nutzer bestimmte Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen, bzw. deren Benutzerfreundlichkeit zu optimieren. Diese Cookies verlieren nach Ende der Sitzung ihre Gültigkeit und dienen nicht der weiteren Erhebung / Speicherung von personenbezogenen Daten. Andere Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät und ermöglichen uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Bei der Nichtannahme von Cookies kann die Funktionalität unserer Webseite ggf. eingeschränkt sein.

Schließen