3 .. 2 .. 1 • NOCH NICHT GANZ MEINS

Die Würfel sind gefallen

Nach eingehender Besichtigung, vielen Überlegungen, Rücksprachen und Prüfungen sowie einigen Gesprächen sind sich alle Beteiligten einig. Die Immobilie bekommt einen neuen Eigentümer.

Wie geht es weiter?

Im Gegensatz zu einigen Verkaufsportalen, bei denen es genügt, zu sagen: „Ich will kaufen (3.. 2.. 1 … Meins!) ist ein Immobilienkauf eine Reise mit mehreren Stationen. Der vermeintliche Aufwand wird belohnt durch Sicherheit und Klarheit für den neuen und den bisherigen Besitzer.

Bei der folgenden Beschreibung Ihrer Reise zeigen wir beispielhaft einen „Normalfall“. Weitere Hinweise und Auskünfte zu Ihrer individuellen Situation erhalten Sie beispielsweise von Ihrem Anwalt, einem Notar oder dem Immobilienmakler Ihres Vertrauens.

Ich gebe Ihnen die Hand drauf

Nach der Arbeitsgemeinschaft „Internationales Wirtschaftsrecht“ kann theoretisch jeder Vertrag per Handschlag geschlossen werden. 

Eine Ausnahme ist der Kauf von Grundstücken und Immobilien. 

Dabei gibt es zum Schutz aller Beteiligten strenge Form- und Verfahrensvorschriften, nach denen der Erwerb erst durch einen notariellen Kaufvertrag rechtskräftig wird. Nur dieser besiegelt den Eigentumswechsel. Für die Beurkundung des Kaufvertrags ist deshalb die Zusammenarbeit mit einem Notar erforderlich. 

Der Notar wird schon alles regeln

Für die Beurkundung eines Immobilien-Kaufvertrags ist die Zusammenarbeit mit einem Notar erforderlich. 

Zu dessen Aufgaben gehören die formale Überprüfung des Kaufvertrags, die Einhaltung aller aktuellen Rechtsvorschriften beim Immobilienkauf und einige weitere Aktivitäten.

Ein Notar ist jedoch, im Gegensatz zur landläufigen Meinung, nicht für die individuelle Ausgestaltung und Überprüfung des Kaufvertrags zuständig und verantwortlich. Die alleinige Verantwortung für den Inhalt des Kaufvertrags obliegen dem Verkäufer und dem Käufer. 

Örtliche Gegebenheiten und ggf. daraus resultierende Probleme sind ebenfalls nicht Prüfungsaufgabe des Notars. Auch der Erwerb von Gegenständen in und um die Immobilie, wie bspw. die Übernahme einer Einbauküche, wird nicht durch den Notar überprüft.

Sind die im Kaufvertrag getroffenen Zusatzvereinbarungen sinnvoll? Oder fehlen solche? Diese, und einige weitere, Fragen sind vorab zwischen Verkäufer und Käufer zu klären und nicht Gegenstand der notariellen Tätigkeit.

Aus seiner Erfahrung kann der Notar immer nur Tipps und Anregungen geben zu konkreten Fragen, die an ihn gestellt werden.

Die Vorbereitung des Notartermins

Ein enges Zusammenspiel zwischen Verkäufer, Käufer, Notar und Immobilienmakler ist die beste Voraussetzung für den reibungslosen Ablauf des Immobilienkaufs.

Der Immobilienmakler ermittelt dafür die vorhandenen Vorstellungen und Wünsche aller Beteiligten und besorgt ggf. alle nötigen Unterlagen. 

  • Individuelle Besonderheiten wie bspw.:
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  • Übernahme vorhandener (Einrichtungs-)Gegenstände
  • Übernahme vorhandener Energievorräte (Heizöl im Tank)
  • Besondere Übergabemodalitäten
  • Verbleib des jetzigen Eigentümers in der Immobilie nach Eigentumsübergang
  • Besondere Modalitäten zur Kaufpreiszahlung
  • Ablauf des Verkaufs bei Erbengemeinschaften

werden besprochen und für den ersten Entwurf des Kaufvertrags niedergeschrieben. 

Hier bringt der Immobilienmakler seine jahrelange Praxis ein und gibt Hinweise, für die Gestaltung des Kaufvertrags und erläutert, was ggf. in einem Zusatzvertrag geregelt werden sollte.

Anschließend stellt der Makler alle Verkaufsunterlagen für den Notar zusammen. Auf der Basis dieser Vorbereitungsarbeiten fertigt der Notar einen ersten Kaufvertragsentwurf an.

Parallel zur Ausfertigung des Kaufvertragsentwurfs überprüft der Notar das Grundbuch auf Sachverhalte, die einem Verkauf entgegenstehen könnten, wie bspw. vorhandene Vorkaufsrechte etc. 

Der Entwurf des Kaufvertrags wird vom Verkäufer und Käufer eingehend überprüft. Bei Bedarf findet eine gemeinsame Besprechung mit dem Immobilienmakler statt, um aufgetretene Fragen zu klären.

Den korrigierten und/oder erweiterten Entwurf leitet der Immobilienmakler wieder dem Notar zu und vereinbart einen Termin für die notarielle Beurkundung.

Termin beim Notar

Beim Beurkundungstermin verliest der Notar den Kaufvertrag.

Verkäufer und Käufer können auch jetzt noch Fragen stellen und ggf. Änderungswünsche anbringen.

Sind sich die Beteiligten einig, erfolgt die Unterschrift des Kaufvertrags und dessen notarielle Beurkundung.

Nach dem Notartermin geht es weiter

Nachdem der Kaufvertrag unterzeichnet ist, ist die Arbeit des Notars noch nicht zu Ende. 

Er veranlasst jetzt eine sog. “Auflassungsvormerkung”. Eine Reservierungsvormerkung für den Käufer im Grundbuch, die verhindert, dass eine Immobilie mehrfach verkauft werden kann.

Zugleich übermittelt er die Daten des Kaufs an das Finanzamt zur Berechnung der Grunderwerbsteuer. 

Sobald der im Grunderwerbsteuerbescheid ausgewiesene Betrag vom Käufer überwiesen wurde, erhält der Notar vom Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Liegt diese vor und wurde der Kaufpreis ebenfalls beglichen, lässt der Notar den Käufer ins Grundbuch eintragen und löscht die Auflassungsvormerkung.

Damit ist der Verkaufsvorgang offiziell abgeschlossen. Obwohl die Eintragung in das Grundbuch noch einige Zeit dauern kann, manchmal bis zu einem halben Jahr, ist der Käufer jetzt neuer Eigentümer.

Auch der Immobilienmakler hat noch zu tun

Für den Makler ist der Immobilienverkauf noch nicht beendet. 

Er koordiniert im Folgenden die Übergabe des Kaufobjekts und alle damit verbundenen Aktivitäten, wie bspw. die Anfertigung eines Übergabeprotokolls, die Ablesung und Dokumentation der Zählerstände und die Schlüsselübergabe.

Erst dann kann der Makler die Vermittlung abschließen. 

Er freut sich, dass er wieder glückliche Verkäufer und Käufer auf dem Weg von der Einigung bis zum Eigentum begleiten durfte.

 

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Dann vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch mit uns. 

Rufen Sie uns an unter Telefon +49 (0)591 6104573 oder senden Sie uns Ihr Anliegen mit dem Kontaktformular.

Wir melden uns auf jeden Fall und freuen uns auf Sie und Ihre Immobilie.

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