Ende der Strom- und Gaspreisbremse
Die ursprünglich geplante Verlängerung bis März 2024 wird aus Spargründen nicht weiter umgesetzt.
Die Verlängerung sollte Haushalte und Unternehmen vor den stark gestiegenen Energiepreisen schützen.
Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klimafonds fehlen mehrere Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2024.
Sie haben dadurch allerdings kein Sonderkündigungsrecht, wie bei gewöhnlichen Preiserhöhungen.
Die Preisbremsen hatten zudem keinen Einfluss auf Ihren vertraglich vereinbarten Preis.
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