Wer räumt den Schnee weg?
Die Älteren unter uns erinnern sich noch an Silvester 1978/1979. Einem plötzlichen Temperatursturz um bis zu 30 Grad Celsius folgten extreme Schneefälle und sorgten für Chaos im ganzen Land. Kaum einigermaßen ausgestanden, kam es Anfang Februar 1979 zu weiteren heftigen Schneefällen.
Dies war sicherlich eine Ausnahmesituation und in unserer Region ist häufiger Schneefall eher selten. Dennoch lohnt es sich, die wichtigsten Informationen für den Winterdienst zu kennen.
Der Immobilienfinder informiert:
Schneeschippen bei einsetzendem Schneefall, Eis oder Glätte
In der winterlichen Jahreszeit ist das Schneeschippen und Streuen eine wichtige Aufgabe, um für Sicherheit auf Gehwegen und Grundstücken zu sorgen. Hier sind einige wichtige Informationen und Pflichten für Mieter und Hausbesitzer.
In den meisten Kommunen sind die Gemeinden für das Räumen der Hauptgehwege verantwortlich, aber in der Praxis müssen oft die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke dafür sorgen.
Vermieter können diese Pflicht auch auf ihre Mieter übertragen. Diese sollten den Winterdienst ernst nehmen und sicherstellen, dass Gehwege und Zugangswege zu ihrem Mietobjekt frei von Schnee und Eis sind.
Falls Mieter verreisen, krank sind oder arbeiten müssen, ist es wichtig, rechtzeitig für einen Ersatz für die Schneeräumung zu sorgen. Wenn die Räumung vernachlässigt wird und jemand aufgrund von Glätte verunglückt, können Mieter haftbar gemacht werden.
Vermieter sollten sicherstellen, dass ihre Mieter die Regeln zur Schneeräumung und Streupflicht einhalten. Zudem müssen Schneeschaufel und Streumittel gestellt werden.
Das Salzstreuen auf glatten Wegen ist in den meisten Kommunen verboten, da es die Umwelt schädigt. Stattdessen sollte auf umweltfreundliche Alternativen wie Sand, Splitt, Kies oder Granulat als Streugut zurückgegriffen werden.
Beachten Sie bitte, dass Ausnahmen von dieser Regel von jeder Kommune individuell geregelt werden.
Lassen Sie uns gemeinsam für sichere Wege sorgen und den Winter genießen!