KfW Förderung • Genossenschaftliches Wohnen

Aktuelle Informationen zum Programm „Genossenschaftliches Wohnen“ 2024.

Im laufenden Jahr stehen beachtliche 15 Millionen Euro für die Zinsverbilligung von Förderkrediten zur Verfügung – eine erhebliche Steigerung im Vergleich zu den 9 Millionen Euro des Vorjahres.

Besonders erwähnenswert ist, dass ein bedeutender Teil der Darlehensschuld erlassen wird, und zwar in Form eines großzügigen Tilgungszuschusses von 7,5 %.

Der maximale Förderbetrag pro Kreditförderung beläuft sich auf 100.000 Euro.

Diese Fördermittel sind nicht nur für Neugründungen von Genossenschaften zugänglich, sondern auch für die Beteiligung an bestehenden Wohnungsgenossenschaften.

Dies eröffnet Immobilieninteressenten vielfältige Möglichkeiten, von den attraktiven Fördermöglichkeiten zu profitieren.

Wichtig: Die Voraussetzung für die Förderung besteht darin, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile zur Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung verwendet werden.

Diese Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, die somit die Gelegenheit haben, von den finanziellen Anreizen zu profitieren und den Traum von den eigenen vier Wänden in einer Genossenschaftswohnung zu realisieren.

Haben Sie sich schon mit dem Thema beschäftigt?

Sprechen Sie uns gerne an.

  25. März 2024
  Kategorie: Immobilien · Video

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