Neues zum Heizungsgesetz
Es ist so weit. Das neue Heizungsgesetz ist in Kraft. Was bedeutet das für Sie?
Seit dem 1. Januar 2024 ist das aktuelle Heizungsgesetz in Kraft. Dies kann einige Änderungen für Immobilienbesitzer mit sich bringen.
Für Neubauten gilt ab Januar 2024 die Vorgabe, Heizsysteme zu verwenden, die mindestens zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren können. Damit soll der ökologische Fußabdruck von Neubauten reduziert und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.
Für bestehende Gebäude gibt es großzügige Übergangsfristen und eine Vielzahl von technologischen Optionen. Der Staat unterstützt den Heizungstausch umfassend durch Fördermittel. Unter bestimmten Bedingungen können Sie sogar bis zu 70 Prozent Förderung erhalten. Dies macht den Wechsel zu umweltfreundlichen Heizsystemen finanziell attraktiv.
Wenn Sie entscheiden, Ihre vorhandene Heizung zu behalten, können Sie diese weiterhin nutzen und auch reparieren lassen. Zusätzlich können Sie Fördermittel für energetische Sanierungsmaßnahmen beantragen, wie beispielsweise die Verbesserung der Gebäudeisolierung, den Austausch von Fenstern, die Aktualisierung der Anlagentechnik oder die Optimierung Ihrer Heizung.
Haben Sie sich schon mit dem Thema beschäftigt?